AGB


Allgemeine Verkaufsbedingungen B2B
der amtec abt GmbH, Untere Espen 2, 57334 Bad Laasphe, nachstehend als amtec bezeichnet.

§ 1 Allgemeines

(1) Amtec bietet, insbesondere über die Internetseite www.amtec-abt.de, verschiedene Baugeräte und Maschinen sowie verschiedene Werkzeuge für den Tief-, Hoch-, Straßen-, Garten- und Landschaftsbau zum Kauf an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Amtec in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(2) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind auschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer § 14 BGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Die Kunden haben ihre Unternehmereigenschaft durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Gewerbeanmeldung oder Geschäftsbriefbogen) nachzuweisen.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Verwendungszweck, Pflichten des Kunden

(1) Bei den Waren von Amtec handelt es sich um Spezialmaschinen- und Geräte für den gewerblichen Bereich. Im Umgang mit den Maschinen und Geräten ist daher äußerste Vorsicht geboten. Amtec bietet eine Sicherheitsunterweisung sowie ggf. erforderliche Nachschulungen im Umgang mit den Maschinen und Geräten an.

(2) Die Ware darf nur für die nach der Bedienungsanleitung vorgesehenen oder die von Amtec angegebene Verwendung genutzt werden. Eine Verwendung der Maschinen und Geräte für nicht vorgesehene Zwecke ist untersagt.

(3) Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass die Maschinen und Geräte ausschließlich von geschultem und im Umgang mit den Maschinen und Geräten eingewiesenem Personal bedient oder verwendet werden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Waren auf der Webseite von Amtec stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen, soweit dies zumutbar ist.

(2) Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die bestellte/n Ware/n dar.

(3) Der Kunde wird über den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail informiert. Diese E-Mail enthält zudem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kaufvertrag kommt nicht bereits mit dieser Zugangsbestätigung zu Stande, sondern erst mit dem Versenden einer Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware.

(4) Amtec ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 7 Werktagen anzunehmen. Bei auf dem Postweg bestellter Ware ist Amtec berechtigt, die Bestellung innerhalb von 10 Werktagen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn Amtec innerhalb dieser Frist die bestellten Waren liefert. Amtec ist berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht erfolgter Selbstbelieferung, nicht zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Amtec zu vertreten ist und diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Amtec wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

§ 4 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt

(1) Amtec behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt Amtec bereits jetzt alle Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm im Schadensfall entstehen.

(3) Bei Beschädigungen oder Vernichtung der Ware hat der Kunde Amtec unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen. Gleiches gilt für Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Amtec die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Amtec entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Amtec bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Amtec, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Amtec verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen kann Amtec verlangen, dass der Kunde diesem die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt dieser an Amtec die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor ab.

(5) Amtec nimmt die vorstehende Abtretung an.

(6) Amtec verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 5 Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden

(1) Werden Amtec nach Vertragsschluss Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, die erwarten lassen, dass der Kunde voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, kann dieser die vollständige Zahlung aller Rechnungen verlangen und noch nicht fällige Rechnungen fällig stellen.

(2) Wird über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet, ist Amtec – gegebenenfalls nach Fristsetzung – berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat. Etwaige Schadensersatzansprüche von Amtec bleiben hiervon unberührt. Amtec ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

§ 6 Vergütung

Der angegebene Preis ist bindend. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.Die Mehrwertsteuer wird gesondert zu dem jeweils gültigen Satz gestellt. Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager.

§ 7 Zahlungsmöglichkeiten und Lieferkosten

(1) Die Kunden können die Zahlung per Scheck/Vorkasse oder auf Rechnung leisten. Amtec behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Insbesondere die Zahlung auf Rechnung steht Neukunden nicht zur Verfügung.

(2)
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung ohne Abzug fällig.Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Er hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, wobei die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten bleibt. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch Amtec nicht bestritten wurden. Das Recht des Käufers zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Der Kunde kann die Ware selbst abholen oder Amtec liefert die Ware gegen Bezahlung in seinen Geschäftsräumen aus. Die Höhe der Lieferkosten ergibt sich aus der Lieferkostenübersicht.

§ 8 Lieferung

(1) Amtec liefert ausschließlich in die in der Versandkostenübersicht aufgeführten Länder. Ein Versand in andere Länder ist nur nach vorheriger Anfrage möglich.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Amtec die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach seinem billigen Ermessen.

(3) Amtec schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine auf der Internetseite genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

(4) Amtec wird die Waren spätestens zu dem mit dem Kunden vereinbarten oder zu dem auf der jeweiligen Angebotsseite ersichtlichen Termin (Tag der Übergabe der Ware durch Amtec an das Versandunternehmen) an den Kunden liefern, wobei dieser Termin nur annähernd gilt und daher um bis zu einen Werktag überschritten werden darf. Ist kein Liefertermin vereinbart oder auf der Internetseite angegeben, werden vorrätige bzw. auf der Internetseite als „Auf Lager“ ausgezeichnete Waren innerhalb eines Werktages (vorbehaltlich eines gemäß Absatz 5 zulässigen Abverkaufs) versandt. Diese für den Liefertermin maßgebliche Frist beginnt jeweils,

a. wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart wird, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises oder

b. wenn Zahlung per Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

(5) Ist die Ware bei Abgabe des Angebots durch den Kunden vorrätig bzw. bei einer Bestellung auf der jeweiligen Angebotsseite im Internet als „Auf Lager“ gekennzeichnet und ist mit dem Kunden Lieferung gegen Vorkasse vereinbart, wird der Verkäufer die Ware innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach der Annahme des Angebots auf Lager һalten; geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums bei
Amtec ein, ist diese jederzeit zum Abverkauf der Ware berechtigt. In diesem Fall erfolgt die Lieferung innerhalb der in Absatz 4 (a) genannten Frist nur, solange der Vorrat reicht. Andernfalls gilt für die Lieferung eine Frist von drei Wochen ab Zahlungseingang als vereinbart, sofern die Ware vom Lieferanten geliefert werden kann. Es wird auf den Vorbehalt der ordnungsgemäßen Selbstbelieferung gemäß § 2 Abs. 5 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwiesen.

(6) Falls die Ware bei Bestellung nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird
Amtec den Kunden unverzüglich darüber informieren und diesem den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Diese Waren sind auf der Webseite entsprechend gekennzeichnet. Es wird auf den Vorbehalt der ordnungsgemäßen Selbstbelieferung gemäß § 3 Abs. 5 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwiesen.

(7)
Amtec haftet nicht, wenn Liefertermine aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden können. Höhere Gewalt liegt vor bei Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Umweltkatastrophen oder vergleichbarer unvorhersehbarer, nicht in den Verantwortungsbereich von Amtec fallender Ereignisse. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen; ferner sind Amtec und Kunde berechtigt, einen Monat nach Eintritt der höheren Gewalt vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Ereignis der höheren Gewalt bis dahin andauert.

(8) Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt.


(9) Amtec ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung seiner Interessen dem Kunden zuzumuten ist. Dies hat keinen Einfluss auf den Vertragsinhalt, insbesondere auf die von Amtec geschuldete Leistung oder auf die vereinbarte Leistungszeit. Dem Kunden entstehen durch die Teillieferung keine Mehrkosten.

(10) Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante oder Rampe. Auf Besonderheiten der Anlieferung, wie z.B. Anlieferzeiten, begrenzte Durchfahrtshöhen, maximale Fahrzeuglängen, Anlieferung per Hebebühne oder maximale Palettenhöhe hat der Kunde Amtec vor Vertragsschluss, spätestens jedoch rechtzeitig vor Anlieferung hinzuweisen.

§ 9 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Bei Annahmeverzug des Kunden ist Amtec berechtigt, Ersatz der Mehraufwendungen zu verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der zu liefernden Gegenstände machen musste.
(3) Sofern der Kunde nicht in Verzug ist, tritt Amtec diesem sämtliche Ansprüche gegen den Spediteur oder Frachtführer ab.

§ 10 Gewährleistung

(1) Die gelieferten Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Internet, Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen abgebildeten Waren abweichen. Es wird auf § 3 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

(2) Die Ware ist unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichen zu untersuchen und offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wocһen ab Empfang der Ware Amtec anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(3) Amtec leistet für Mängel nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 11 dieser besonderen Kaufbedingungen.

(5) Grundlage der Mängelhaftung von Amtec ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die als solche bezeichneten Produktbeschreibung (auch des Herstellers) als vereinbart, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt Amtec jedoch keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn Amtec selbst Hersteller der Ware ist.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzliche Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang gemäß § 8 dieser besonderen Kaufbedingungen. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn Amtec grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB. Im Übrigen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, wenn Amtec einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Haftung von Amtec nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(7) Amtec gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

(1) Amtec haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von Amtec. Amtec haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Der Verkäufer haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Prоdukthaftung. Weiter gelten die Haftungsbescһränkungen nicht bei Arglist sowie bei Amtec zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Amtec die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(4) Amtec haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist Amtec für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Amtec Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz von Amtec zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Amtec ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

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